FAQ

Die folgende Zusammenstellung (FAQ) soll möglichst alle Fragen rund um die eidgenössische Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer – nachfolgend Prüfung genannt – beantworten. Sie richtet sich in erster Linie an Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer, aber auch an Personen aus dem Leitungs- und Personalbereichen.

Falls Ihre Fragen in den FAQ nicht beantwortet werden, steht das Prüfungssekretariat für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Das wichtigste in Kürze

FrageAntwort
Ist die Prüfung obligatorisch für das Lokpersonal?Nein, die Absolvierung der Prüfung ist freiwillig. Für die polizeihoheitliche Zulassung gelten nach wie vor die Vorgaben des Bundesamts für Verkehr BAV.
Was ist der Inhalt der eidgenössischen Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer?Die eidgenössische Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer entspricht dem Grundsatz «eine eidgenössische Prüfung überprüft die typischen beruflichen Handlungskompetenzen». Sie stellt die Berufserfahrung und die Reflexionsfähigkeit ins Zentrum. Erfahrungswissen und implizites Wissen* werden sichtbar und messbar gemacht.

Die durch das Prüfungsmodell vorgegebenen Instrumente, bilden die Grundlage des Reflexionsberichts (schriftliche Prüfung). Die schriftlichen Arbeiten werden selbstständig im Vorfeld der mündlichen Prüfung erarbeitet. Sämtliche erarbeiteten Dokumente (Werkschauen, Kompetenzraster und Dispositionscheck) werden als Beilage zum Reflexionsbericht eingereicht.

Die Experten bewerten die schriftlichen Arbeiten und verwenden diese unter anderem als Grundlage für das folgende Fachgespräch (mündliche Prüfung).

* Implizites Wissen oder stilles Wissen (vom englischen tacit knowledge) bedeutet vereinfacht ausgedrückt: „können, ohne sagen zu können, wie“. Jemand „weiß, wie es geht“, aber sein Wissen steckt implizit in seinem Können, ihm fehlen die Worte, um dieses Können zu beschreiben oder es anderen verbal zu vermitteln. (Quelle: Wikipedia)

Um was geht es bei einer Werkschau?Bei den Werkschauen geht es darum, persönliche Erkenntnisse aus einem Ereignis strukturiert zu reflektieren. Weitere Information zur Werkschau sind in der Wegleitung sowie im Leitfaden zur Prüfung.
Um was geht es bei den Kompetenzrastern?Bei den Kompetenzrastern geht es darum, die persönlichen Kompetenzen zu reflektieren und eine Selbsteinschätzung vorzunehmen. Dabei sollen die Stärken und die Schwächen im jeweiligen Handlungskompetenzbereich erhoben werden. Pro Handlungskompetenzbereich wird ein Kompetenzraster erstellt.

In der Wegleitung sowie im Leitfaden zur Prüfung sind weitere Informationen verfügbar.

Um was geht es beim Dispositionscheck?Beim Dispositionscheck geht es darum, persönliche Haltung und Motivation zu erheben. Diese wird anschliessend ausgewertet. Anhand der Auswertung erfolgt die Reflexion zu den eigenen Einstellungen/Werten.

In der Wegleitung sowie im Leitfaden zur Prüfung sind weitere Informationen verfügbar.

Was kostet die Prüfung und wann findet diese statt?Für die Absolvierung der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese wird jeweils mit der Prüfungsausschreibung (Bekanntgabe der Termine) auf der Webseite www.vhbl-afsm.ch publiziert. Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell CHF 1’200.–.
Muss ich die Prüfung selber bezahlen?Grundsätzlich sind die Kosten für die Prüfung durch die Teilnehmenden zu bezahlen. Teilweise übernehmen die Arbeitgeber einen Anteil der Prüfungsgebühr mittels Rückerstattung.
Warum übernimmt nicht der Bund die Prüfungsgebühren?Der Bund subventioniert mit einem Anteil von 60% der Kosten die eidgenössischen Berufsprüfungen. Dies bedeutet, dass die Prüfungsgebühren für die Teilnehmenden tiefer ausfallen als die effektiven Prüfungskosten pro Kandidat/in.
In welcher Sprache wird die Prüfung angeboten? Die Prüfung wird in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch angeboten. Die Abschlussprüfung findet möglicherweise an unterschiedlichen Daten statt.
Braucht es im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung noch eine eidgenössische Berufsprüfung?Ganz klar ja. Der Beruf der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer hat sich seit seiner Entstehung stetig gewandelt. Die eidgenössische Berufsprüfung passt sich aufgrund des sich verändernden Berufsbildes laufend den neuen Inhalten an.
Wie ist die eidgenössischen Berufsprüfung im schweizerischen Bildungssystem verankert?Mit einem eidg. FA kann ein Nachdiplomstudium an einer höheren Fachschule (HF) absolviert werden. Auch der Zugang zu diversen höheren Fachprüfungen (eidg. Dipl.) ist gegeben.
Zum Teil besteht auch die Möglichkeit, an eine Fachhochschule (FH) zugelassen zu werden oder ein Certificate of Advanced Studies CAS zu absolvieren.

Im Vergleich dazu ist die BAV-Fähigkeitsprüfung ist nicht im Bildungssystem integriert und damit bildungssystematisch bedeutungslos.

Wer erhält Einblick in die von mir an der Prüfung erarbeiteten Dokumente?Die erarbeiteten Unterlagen werden von der Prüfungskommission und den Expertinnen und Experten strikte vertraulich behandelt.

Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung

FrageAntwort
Welches sind die Zulassungsbedingungen und wo sind diese geregelt?Für die Absolvierung der Prüfung wird eine abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine Matura vorausgesetzt sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Lokomotivführerin oder Lokomotivführer gemäss dem in der Prüfungsordnung definierten Berufsbild. Wer über ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) bzw. einen gleichwertigen Abschluss verfügt, benötigt mindestens vier Jahre Berufserfahrung..

Die detaillierten Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung unter der Ziffer 3.2 „Anmeldung“, der Ziffer 3.3 „Zulassung“ sowie in der Wegleitung unter der Ziffer 2 „Administratives Vorgehen“ aufgeführt.

Wie errechnet sich der Zeitraum, wenn ich den Beruf in einem Teilzeitpensum ausübe?Die benötigte Berufserfahrung gemäss Berufsbild ist für ein Vollzeitpensum definiert. Somit verlängert sich die erforderliche Berufspraxis bei Teilzeitpensum prozentual.

Berechnungsbeispiel für Teilnehmende, welche zwei Jahre Berufspraxis benötigen: 24 Monate à 100% = 2400 %. Mit einem Pensum von 50% müssen insgesamt vier Jahre Berufspraxis gemäss Berufsbild belegt werden können: 48 Monate à 50% = 2400%.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Berufslehre und einer eidgenössischen Berufsprüfung?Die Berufslehre schliesst mit einem eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ ab und ist in der beruflichen Grundbildung und damit in der Sekundarstufe II des Bildungssystems positioniert. Die eidgenössische Berufsprüfung setzt eine abgeschlossene Berufslehre, also ein EFZ oder auch eine Matura voraus. Sie ist in der höheren Berufsbildung und damit auf der Tertiärstufe positioniert.
Kann ich ohne Berufslehre (EFZ) oder ohne Matura zugelassen werden?In Ausnahmefällen kann eine Zulassung zur Prüfung erteilt werden, wenn eine Gleichwertigkeit von bisherigen Abschlüssen und beruflichen Tätigkeiten gegeben ist. Dies kann beispielsweise auch bei ausländischen Abschlüssen und Diplomen der Fall sein.
Wer entscheidet über die Zulassung?Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung wie auch über die Erteilung der eidgenössischen Fachausweise.
Werden ausländische Abschlüsse bei der Zulassung zur Abschlussprüfung berücksichtigt?Bei ausländischen Abschlüssen muss im Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung eine Gleichwertigkeitsbestätigung des SBFI bzw. der zuständigen Behörde vorliegen, damit sie berücksichtigt werden können.

Für die Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer

FrageAntwort
An welche Lokomotivführer/innen richtet sich die eidgenössische Berufsprüfung?Die eidgenössische Berufsprüfung richtet sich an Lokomotivführer/innen der Kategorien B / B100 / B80 nach der Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE). Sie sind primär eigenverantwortlich im «Streckendienst» tätig und erfüllen das in der Prüfungsordnung beschriebene Berufsbild.

Die detaillierten Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung unter der Ziffer 3.2 „Anmeldung“, der Ziffer 3.3 „Zulassung“ sowie in der Wegleitung unter der Ziffer 2 „Administratives Vorgehen“ aufgeführt.

Was bringt mir die Absolvierung der eidgenössischen Berufsprüfung?Lokomotivführer/innen der Kat. B / B100 / B80 nach VTE, welche primär eigenverantwortlich im «Streckendienst» tätig sind, absolvieren heute eine Fachausbildung bei einem Eisenbahnver-kehrsunternehmen (EVU) und schliessen diese mit einer Fähigkeitsprüfung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ab. Es handelt sich dabei um eine polizeihoheitliche Zulassung (vergleichbar mit dem Führerschein im Strassenverkehr), welche keinen Berufsabschluss innerhalb des Bildungssystems darstellt.
Mit der eidgenössischen Berufsprüfung besteht nun die Möglichkeit, den Beruf im Bildungssystem zu verankern und damit einen anerkannten eidgenössischen Abschluss in der höheren Berufsbildung zu erlangen.
Welchen Nutzen bringt mir die eidgenössische Berufsprüfung?Die Absolvierung der eidgenössischen Berufsprüfung bringt insbesondere die folgenden Vorteile:
• Anerkannte Qualifizierung des Berufes (im Bildungssystem verankert) und Zugang zu vielfältigen Weiterbildungsangeboten.
• Eidg. Fachausweises mit unbeschränkter Gültigkeit, der insbesondere bei einer gesundheitsbedingten Fahruntauglichkeit von Nutzen ist.
• Förderung der Reflexionsfähigkeit des Lokpersonals, was ein Sicherheits- und Qualitätsgewinn für ALLE (Kundinnen/Kunden, EVU’s & Lokpersonal) darstellt.
• Massnahme gegen den Fachkräftemangel.
• Umgang mit dem aktuellen und zukünftigen Wandel positiv beeinflussen.
• Arbeitsmarktfähigkeit des Lokpersonals erhöhen.
Welche Weiterbildungen stehen mir offen?Mit einem eidgenössischen Fachausweis (eidg. FA oder EFA) können Lokomotivführerinnen und Lokführer ein Nachdiplomstudium an einer höheren Fachschule (HF) absolvieren und erhalten Zugang zu diversen höheren Fachprüfungen (eidg. Dipl.). Zum Teil besteht auch die Möglichkeit einer Zulassung an eine Fachhochschule (FH) z oder eines Certificate of Advanced Studies CAS.
Darf ich meinen Beruf weiterhin ausüben, wenn ich die eidgenössische Berufsprüfung nicht bestehe?Ja. Für die polizeihoheitliche Zulassung gelten nach wie vor die Vorgaben des Bundesamt für Verkehr BAV.
Kann ich die Prüfung wiederholen?Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie insgesamt zweimal wiederholen.
Wo findet die eidgenössische Berufsprüfung statt?Die Prüfung findet an zentralen Standorten mit guter Erreichbarkeit statt.
Wer sind die Prüfungsexperten?Die Experten werden von der Prüfungskommission gewählt. Die Prüfungskommission ist für die Aus- und Weiterbildung der Experten verantwortlich. Die Experten für die eidgenössische Berufsprüfung sind nicht dem BAV, sondern der Prüfungskommission unterstellt.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?Wer über eine fundierte Berufserfahrung verfügt sowie sein berufliches Handeln selbstkritisch hinterfragt, erfüllt entscheidende Voraussetzungen für die Absolvierung der eidg. Berufsprüfung. In der Wegleitung sind die Anforderungen an die Prüfung beschrieben. Der Leitfaden zur Prüfung zeigt den Ablauf der Prüfung detailliert auf. Ein Vorkurs ist nicht vorgeschrieben, kann aber eine sinnvolle Ergänzung der Vorbereitung darstellen.
Muss ich vor der Prüfung einen Vorkurs oder anderweitige Schulungen absolvieren?Nein, nicht zwingend. Die Prüfungsordnung regelt nur die Prüfung und nicht die Ausbildung. Bei der eidgenössischen Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer handelt es sich um eine sogenannte klassische Prüfung und nicht um eine modulare Prüfung. Dies bedeutet, dass es keine vorgängigen Modulabschlüsse zu absolvieren gibt. Ein Vorkurs ist nicht vorgeschrieben, kann aber eine sinnvolle Ergänzung der Vorbereitung darstellen.
Wenn ein Vorkurs angeboten wird, was kostet dieser und wer bezahlt diesen?Private Anbieter von allfälligen Vorkursen publizieren die Kurskosten. Die Kosten für einen Vorbereitungskurs tragen die Teilnehmenden. Der Bund unterstützt die Absolvierung von Vorkursen und erstattet einen Teil der Kosten an die Teilnehmenden zurück. Weitere Informationen erteilen die Kursanbieter.
Wer entscheidet nach der Prüfung, ob der eidgenössische Fachausweis erteilt wird?Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung wie auch über die Erteilung der eidgenössischen Fachausweise.
Wie viel Zeit nimmt die Absolvierung aller Prüfungsteile in Anspruch (Ohne allfällige Vorbereitungskurse)?Die zeitlichen Aufwände entsprechen gesamthaft ca. 45-60 Stunden, wobei diese individuell sehr unterschiedlich sein können.

Für Vorgesetzte und Personen aus dem Personalbereich

FrageAntwort
Entstehen Aufwände für die Unternehmung, wenn Mitarbeitende die eidgenössische Berufsprüfung absolvieren möchten?Für die Zulassung zur Prüfung sind verschiedene Nachweise zu erbringen, welche einen gewissen administrativen Aufwand für das arbeitgebenden EVU bedeuten. Falls von Seiten Arbeitgeber die Prüfung – beispielsweise in finanzieller Form – unterstützt wird, können weitere administrative Aufwände dazu kommen.
Welche Nachweise sind zu erbringen?Die erforderlichen Nachweise sind in der Prüfungsordnung unter der Ziffer 3.2 „Anmeldung“, der Ziffer 3.3 „Zulassung“, sowie in der Wegleitung unter der Ziffer 2 „Administratives Vorgehen“ aufgeführt.
Muss das Bestehen der Prüfung und die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises erfasst werden?Das Bundesamt für Statistik erfasst regelmässig die höchsten Bildungsabschlüsse der Mitarbeitenden. Es ist aber auch für die interne Nachwuchsgewinnung von Vorteil, wenn eine proaktive Erfassung stattfindet.
Welche Pflichten kommen auf die Arbeitgeberseite zu?Die Absolvierung der Prüfung ist freiwillig. Aus diesem Grund kommen keine expliziten Pflichten auf die Arbeitgeber zu. Für die polizeihoheitliche Zulassung gelten nach wie vor die Vorgaben des Bundesamt für Verkehr BAV.

Die an der Absolvierung der Prüfung interessierten Mitarbeitenden sollen, wenn immer möglich, in ihren Bestrebungen unterstützt werden. Ebenfalls begrüsst es der Trägerverein VHBL-AFSM, wenn innerhalb der Branche ein Engagement der Mitarbeitenden zugunsten der Prüfungsorganisation unterstützt und aktiv gefördert wird.