«Die mit der Berufsprüfung einhergehende Anerkennung unseres Berufes im Bildungssystem (Abschluss in der höheren Berufsbildung) stellt für mich ganz klar einen Mehrwert dar. Mit dem Diplom kann ich mich einfacher für Zusatzaufgaben bewerben, es stehen mir mehr Türen offen. Falls ich einmal nicht mehr Lokführerin sein könnte, würde ich erweiterte Möglichkeiten haben, mich beruflich anders zu orientieren.»

Barbara Gutfleisch
Barbara GutfleischLokomotivführerin mit eidg. Fachausweis, ZentralbahnHier gehts zum vollständigen Interview

Mit der eidgenössischen Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer wird die Arbeitsmarktfähigkeit der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer gestärkt, indem der Beruf der Lokomotivführerin / des Lokomotivführers mit einem eidgenössischen Fachausweis (eidg. FA) des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkannt und damit im Bildungssystem integriert wird (zusätzlich zur BAV-Zulassung).

Gegenstand der eidgenössischen Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer sind die typischen beruflichen Handlungskompetenzen. Die Berufserfahrung und die Reflexionsfähigkeit stehen im Zentrum. Erfahrungswissen und implizites Wissen sollen sichtbar und somit messbar gemacht werden.

Die durch das Prüfungsmodell vorgegebenen Instrumente bilden die Grundlage für die Erstellung des Reflexionsberichts, dem schriftlichen Teil der Prüfung. Der Reflexionsbericht wird selbstständig im Vorfeld der mündlichen Prüfung erarbeitet. Sämtliche erarbeiteten Dokumente (Werkschauen, Kompetenzraster und Dispositionscheck) werden als Beilagen zum Reflexionsbericht mit eingereicht und durch ein Expertenteam bewertet.

Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, an welchem zunächst die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Reflexionsbericht präsentiert werden. Anschliessend werden Fragen zum Reflexionsbericht beantwortet und das Erfahrungswissen auf neuartige Situationen übertragen.

Nähere Informationen zum Prüfungsmodell können der Prüfungsordnung und der Wegleitung entnommen werden.