Zulassungsbedingungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und;

b) 2 Jahre Berufspraxis als Lokomotivführerin oder Lokomotivführer gemäss Berufsbild nachweist und;

c) den Ausweis einer erfolgreich absolvierten Fähigkeitsprüfung für das Führen von Triebfahrzeugen des Bundesamts für Verkehr BAV (der Kategorie B, B100, B80 nach VTE) sowie die entsprechende Bescheinigung des Arbeit gebenden EVUs nachweisen kann.

oder

d) ein eidgenössisches Berufsattest (EBA), oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und;

e) mind. 4 Jahre Berufspraxis als Lokomotivführerin oder Lokomotivführer gemäss Berufsbild nachweist und;

f) den Ausweis einer erfolgreich absolvierten Fähigkeitsprüfung für das Führen von Triebfahrzeugen des Bundesamts für Verkehr BAV (der Kategorie B, B100, B80 nach VTE) sowie die entsprechende Bescheinigung des Arbeit gebenden EVUs nachweisen kann.

Prüfungsgebühren

Für die Absolvierung der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese wird jeweils mit der Prüfungsausschreibung (Bekanntgabe der Termine) publiziert. Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell CHF 1’200.–.